Nach AZAV zertifizierte Veranstaltungen mit Bildungsgutschein
Grundsätzliches:
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und die Gültigkeitsdauer aus. Unter den festgelegten Bedingungen
kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei Herzwerk Weiterbildungen einlösen.
Voraussetzungen:
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung
wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter erfolgt sein. Der
Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Einlösen des Bildungsgutscheins:
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der
Gültigkeitsfrist für die Teilnahme bei Herzwerk Weiterbildungen mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen.
Was ist zu beachten?
Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit bzw. ein Jobcenter, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Damit die
Leistung zeitnah bewilligt werden kann, sollten die vom Kostenträger ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn eingereicht werden.
Nach AZAV zertifizierte Coachings
Grundsätzliches:
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann von einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter ausgestellt werden. Er weist eine Förderzusicherung für einen gewissen
Gültigkeitszeitraum auf. Außerdem werden die Maßnahmeinhalte vom Kostenträger vorgegeben. Ebenso wird die maximale Maßnahmedauer sowie die Art (Teilzeit oder Vollzeit) mit angegeben.
Einlösen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins:
Der Inhaber des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Coaching beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Der Teilnehmer hat den AVGS
innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme bei Herzwerk Weiterbildungen einzulösen. Dabei ist zu beachten, dass das Herzwerk nach Ausfüllen der Unterlagen und der Übersendung an den
Kostenträger noch einen Bewilligungsbescheid abwarten muss. Erst dann kann das Coaching beginnen.
Was ist zu beachten?
Je nach Kostenträger liegt den Unterlagen ein Fahrtkostenantrag bei, der vom Coachingnehmer am Ende der Maßnahme auszufüllen ist
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